Der Schutz der Kommunikation mit Dritten geht vor: Eltern haben kein Zugriffsrecht auf den Account ihres verstorbenen Kindes, entschied das Berliner Kammergericht.
Eltern haben keinen Anspruch auf Zugang zum Facebookaccount ihres verstorbenen Kindes, entschied das Berliner Kammergericht in zweiter Instanz. Der Schutz des Fernmeldegeheimnisses stehe dem Anspruch der Erben entgegen, Einsicht in die Kommunikation des Kindes mit Dritten zu erhalten, heißt es in einer Pressemitteilung des Gerichts.
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